VGH München: immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen, ergänzendes Verfahren, Änderungsgenehmigung, Reichweite der Rechtskraft des vorausgegangenen klageabweisenden Urteils, Befreiung von Verboten von Wasserschutzgebietsverordnungen für Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen, Schutzzweckgefährdung (verneint), naturschutzrechtliche Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild, Ersatzzahlung, Bemessung anhand der Schwere des Eingriffs in das Landschaftsbild, Rechtmäßigkeit einer Reduktion der Ersatzzahlung um 75% bei Lage der Anlage im ausgewiesenen Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für Windenergie (verneint), Entscheidungsergänzung, Umweltverbandsklage, Schutzzweckgefährdung, Kompensation Landschaftsbild, Verwaltungsakt-Auslegung, gerichtliche Kontrolldichte
Urteil vom 16.04.2026 – 22 A 25.40080